Allgemeine Geschäftsbedingungen der WIZ Business Partners AG

1  Wirkungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen unseren Kunden und der WIZ Business Partners AG, im Folgenden als „WIZ” bezeichnet. Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung und sind auf der Webseite jeweils in der aktuellen Version verfügbar.

2  Auftragserteilung und Leistung

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige schriftliche Auftrag des Kunden an die WIZ, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
Der Kunde kann der WIZ Aufträge in folgenden Formen erteilen: per Telefon, Post oder per E-Mail.
Ebenso nimmt die WIZ formlose Aufträge entgegen. Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Dienstleistungsvertrag mit der WIZ als zustande gekommen.
Bei besonderem Bedarf zieht die WIZ, nach Absprache mit dem Kunden, externe Berater/Experten hinzu. Hierfür zusätzlich entstehende Kosten werden gemäß Ziffer 3 dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen der WIZ und dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und werden als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der WIZ und dem Kunden.

3  Honorar / Spesen

Zusätzlich zu allen Honoraren für die Leistungen der WIZ werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und je nach Vereinbarung zusätzliche Kosten wie Reisespesen (Hotel, Fahrspesen, Verpflegung), Auslagen für den Kunden und 3% Kleinkostenpauschale (Kopien, Porti, etc.) in Rechnung gestellt.

4  Zahlung und Fälligkeit

Der Anspruch der WIZ auf Zahlung des Honorars entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von der WIZ erbracht wurde. Alle zusätzlichen Leistungen der WIZ, die nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten sind, gelten als Nebenleistungen und sind gesondert zu entschädigen.
Sobald die Rechnung dem Kunden zugeht sind das Honorar, die Nebenkosten und Spesen zur Zahlung fällig. Die Rechnung ist wo nicht anders geregelt, ohne Abzug einer Skontogewährung innert 30 Tagen Netto zu begleichen.
Wird die dem Auftraggeber zugestellte Rechnung nicht fristgerecht beglichen, so behält sich    die WIZ bei der Ausstellung der ersten Mahnung einen Zuschlag von mindestens CHF 20.00,   bei der zweiten Mahnung einen Zuschlag von mindestens CHF 50.00 und ab Betreibungseinleitung die Verrechnung sämtlicher zusätzlich anfallender Aufwendungen ausdrücklich vor.
Eine Verrechnung anderweitiger Forderungen durch den Kunden ist nicht zulässig.

5  Termine

Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist das Anliegen der WIZ, Leistungszusagen und Leistungsfristen einzuhalten, doch sind alle Angaben unverbindlich. Höhere Gewalt und unverschuldete Schwierigkeiten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, können die Leistung hinausschieben, auch wenn bereits Leistungsverzug eingetreten sein sollte.
Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der WIZ eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

6  Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde stellt der WIZ alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien im Voraus zur Verfügung.

7  Schweigepflicht

Die WIZ ist verpflichtet, über alle im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für die Erfüllungsgehilfen der WIZ. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst oder durch richterlichen Entscheid, schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist die WIZ verpflichtet, die zum Zwecke ihrer Tätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Kunden an die WIZ übergebene Unterlagen, Dokumente, etc. an den Kunden zurückgesendet, wenn dies nicht ausdrücklich durch den Kunden gefordert wird.

8  Haftungsbeschränkung

Die WIZ übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Kunde verantwortlich.
Die WIZ übernimmt auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Kunden, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
Die WIZ ist verpflichtet, die übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet die WIZ nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von der WIZ vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleibt. Die von der WIZ erarbeiteten Massnahmen sind als Empfehlungen zu verstehen, deren Art der Umsetzung dem Ermessen des Kunden obliegt.
Falls WIZ mit der Umsetzung von Massnahmen beauftragt wird, werden diese Massnahmen im Sinne des Kunden umgesetzt. Der Kunde trifft die finalen Entscheidungen.
Die WIZ haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Kunde selbst oder Dritte die überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
Die Haftung der WIZ beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei von der WIZ anerkannten Beanstandungen wird vorbehalten, eine Nach- bzw. Ersatzleistung oder Wertgutschrift nach eigenem Ermessen zu gewähren. Alle anderen Schadenersatzansprüche sind, insoweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Haftungen, die auf die Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüche Dritter basieren, übernimmt die WIZ nicht.

9  Kündigung

Das Auftragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit mit einmonatiger Kündigungsfrist am Ende eines Monats gekündigt werden. Ein Wiederruf resp. Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Die WIZ erstellt darauffolgend eine Endabrechnung über die bereits geleisteten Aufwendungen abzüglich der eingegangenen Kostenvorschüsse.

10  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder ganze Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

11  Rechtliche Grundlagen

Sämtliche in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gesondert geregelten Angelegenheiten unterliegen dem Schweizerischen Obligationenrecht, dem Versicherungsaufsichtsgesetz, dem Kollektiven Anlagegesetz oder anderweitigen den jeweiligen Auftragsumfang betreffende Schweizerische Gesetzesgrundlagen.

12  Gerichtsstand

Für allfällige aus dem Auftragsverhältnis sich ergebende Streitigkeiten erwählt der Kunde ungeachtet seines Wohnsitzes, resp. Geschäftsdomizils, den Gerichtsstand Zürich unter Ausschluss des Friedensrichters und unterwirft sich den dort geltenden Gesetzen und Usanzen. Die WIZ hat indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht am Orthttps://wizbp.ch/wp-admin/pagetitlebar des Wohnsitzes, resp. Geschäftsdomizils des Kunden zu belangen.
Stand Januar 2016

AGB – WIZ – Version Januar 2016